Aktuelles aus der Ratssitzung vom 26. September 2024

Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2025

Am 14. September 2025 soll die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Neben der Neuwahl des Gemeinderates sowie des Bürgermeisters/Bürgermeisterin wählen die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls die Neubesetzung des Kreistages sowie des Landrates/Landrätin. Im Rat der Gemeinde Alfter sind Ihre Liberale Stimmen derzeit Miriam Clemens und Michael Klencz, im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises Dr. Friedrich-Wilhelm Kuhlmann.

Darüber hinaus geben Sie zeitgleich mit Ihrer Stimme zum Kreistag ein Votum für die Besetzung der Landschaftsversammlung des LVR ab. In der aktuellen Wahlperiode ist unsere Fraktionsvorsitzende Miriam Clemens, Sprecherin für Inklusion der FDP-Fraktion im LVR. 

Der Rat der Gemeinde Alfter hatte am 26. September über die Bildung eines Wahlausschusses zu entscheiden. Der Wahlausschuss teilt das Wahlgebiet in Wahlbezirke ein, entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge und stellt das Wahlergebnis fest. Die Besetzung des Wahlausschusses erfolgt gemäß der Wahlergebnisse der Kommunalwahl im Jahr 2020, dementsprechend hat die FDP-Fraktion einen Sitz. Vertreten wird die FDP durch unseren stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Michael Klencz.

Nachtragshaushalt 2025 und Grundsteuerreform

Der Rat beschloss einstimmig, die Verwaltung mit der Erstellung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2025 zu beauftragen sowie keine Änderungen an der bereits beschlossenen Hebesatzsatzung vorzunehmen.

Die Erstellung eines Nachtragshaushaltes ist erforderlich da zum einen die Eckdaten des Haushaltes des Rhein-Sieg-Kreises Berücksichtigung finden. Der Rat hat in der Sitzung das Benehmen gem. § 55 KreisO und Eckpunkte zur Haushaltsplanung 2025/26 des Kreishaushaltes hergestellt, vgl. Vorlage 11-1-424 (ratsinfomanagement.net). Zum anderen werden im Jahr 2025 weitere Mittelbereitstellungen erfolgen müssen, vgl. Vorlage 11-1-414 (ratsinfomanagement.net) 

Der Doppelhaushalt für die Jahre 2024/2025 wurde im Frühjahr nebst Hebesatzung beschlossen. Ziel der Landesregierung ist die neue Grundsteuerreform zum 01. Januar 2025 nach dem sog. „Scholz-Modell“ einzuführen. Hierfür hatte die Landesregierung den Kommunen ein Hebesatzsplitting mit 8 unterschiedlichen Gebäudetypen vorgeschlagen, dass die Kommunen einsetzen können, jedoch nicht müssen. Diese 8 unterschiedlichen Gebäudetypen wurden vom zuständigen Minister in zwei unterschiedliche „Körbe“ unterteilt: „Wohngrundstücke“ und „Nichtwohngrundstücke“, wobei auch überwiegend für Wohnzwecke genutzte „gemischt genutzte Grundstücke“ als „Nichtwohngrundstücke“ gelten.

Stellungnahme unserer Fraktionsvorsitzenden Miriam Clemens:

„Sehr geehrte Herr Dr. Schumacher, sehr geehrte Damen und Herren,

1,5 Millionen Einsprüche und 350.000 Einschätzungen sind in NRW bislang noch nicht entschieden, zudem hat die Verwaltung gerade berichtet, dass die übermittelten Datensätze der Finanzverwaltung immer noch unvollständig und zum Teil fehlerbehaftet sind. Da viele Einspruchsverfahren Mustercharakter haben, kann sich die Hebesatzrechnung durch Gerichtsentscheidung noch erheblich ändern. Bei unvollständiger Datenlage ist ebenfalls keine zuverlässige Berechnung möglich. 

Die Grundsteuerreform der Landesregierung wurde vielfältig kritisiert und es kam, wie es kommen musste: Einsprüche sind nicht entschieden, Einschätzungen noch nicht abschließend bearbeitet, Datensätze unvollständig und fehlerhaft. Kurzfristig wird die Verantwortung nun mit der Entscheidung ob ein Hebesatzsplitting durchgeführt wird oder nicht auf die Kommunen abgeschoben. Mehr Bürokratie statt Entlastung, sowie finanzielle Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger, wie aus einer Anfrage der FDP-Landtagsfraktion vom 14. August, Beantwortung durch die Landesregierung am 11. September, Drucksache 18/10619, hervor geht. Das Hebesatzsplitting zeigt in vielen Fällen, dass Belastungsverschiebungen entweder gar nicht beseitigt oder sogar noch verstärkt werden. Zudem bestehen erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der neuen Splittinghebesätze und ihrer Aufkommensneutralität. Ferner kann die Landesregierung bislang nicht mitteilen, welche Auswirkungen das Hebesatzsplitting auf die zukünftige GFG-Berechnung hat, positiv wie negativ.

Aufgrund der finanziellen Wagnisse und bestehenden Rechtsunsicherheiten ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung an den bereits beschlossenen Hebesätzen festzuhalten folgerichtig und erfährt Unterstützung der FDP-Fraktion.“

Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Hebesatzsplitting trotz der nicht bearbeiteten Einsprüche, Einschätzungen und fehlerhafter sowie unvollständiger Datensätze aus reinem Interesse bis zum Ende des Jahres zu berechnen, lehnte die FDP-Fraktion aus den zuvor genannten Gründen sowie des enormen Verwaltungsaufwand ebenso wie alle übrigen im Rat vertretenen Fraktionen ab.