In der heutigen Sitzung des Rates musste der Rat die Unzulässigkeit des Bürgerantrag zur Einleitung des Abwahlverfahrens des Bürgermeisters gemäß § 66 GO NRW feststellen. Zu den Gründen:
Die FDP-Fraktion ist bislang die einzige Fraktion die Anträge zum Doppelhaushalt 2024/2025 gestellt hat. Der Haushaltsentwurf wird am 12. März 2024 im Haupt- u. Finanzausschuss vorberaten.