Bericht aus dem Bildungsausschuss vom 10. Oktober 2024

Kommunales Integrationsmanagement (KIM)

Die Verwaltung der Gemeinde Alfter informierte den Ausschuss darüber, dass das bisher beim Rhein-Sieg-Kreis angesiedelte KIM (Kommunales Integrationsmanagement) ab dem Jahr 2025 größtenteils bei den Kommunen angesiedelt sein soll. Das KIM, insbesondere das Case Management, betreut Zufluchtssuchende bezüglich der Themen Bildung, Ausbildung, Beruf und Wohnung. Zum Angebot gehört neben einer Beratung auch mögliche Begleitung zu den betreffenden Ämtern und sonstigen Stellen. Diese Aufgabe wird nun bei den Städten und Kommunen angesiedelt. Der Rhein-Sieg-Kreis wird die für die Gemeinde Alfter zu schaffende Stelle mit einem Jahresbudget von 49.000€/p.a. fördern.

Klassenbildung im Gymnasium Alfter und Anwendung des § 46 Abs. 6 SchulG

Das Gymnasium Alfter wurde als dreizügiges Gymnasium gegründet und sollte laut Ratsbeschluss zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vierzügigen Gymnasium ausgebaut werden. Mit Erfüllung der Anmeldequote für den ersten Jahrgang wurde der Betrieb des Gymnasiums zur Pflichtaufgabe. Aufgrund der Anmeldezahlen wurde in den ersten beiden Jahrgängen ein Antrag bei der Bezirksregierung Köln zur Bildung einer vierten Klasse gestellt und genehmigt.

Der Bildungsausschuss hatte sich in der Sitzung mit der Frage zu beschäftigen wie viele Klassen für das Schuljahr 2025/2026 gebildet werden sollen, vgl. Vorlage 11-4-27 (ratsinfomanagement.net). Eine konkrete Entscheidung wurde erforderlich, da eine Mehrklassenbildung als Ausnahme wie in den beiden Vorjahren nach § 81 Abs. 4 SchulG NRW lediglich zwei Mal zulässig ist. Im dritten Jahr muss entweder ein Antrag auf dauerhafte Vierzügigkeit erfolgen oder die Regel mit einem dreizügigen Jahrgang unterbrochen werden. 

Aus dem Bericht der Verwaltung wurde bereits wie im Vorjahr deutlich, dass auch bei einer Vierzügigkeit nicht jedem Kind aus Alfter mit einer gymnasialer Empfehlung ein Platz am Gymnasium Alfter geboten werden kann. Eine Erleichterung kann die Anwendung des § 46 Abs. 6 SchulG bringen. Bei Anwendung dessen können bei Aufnahmeüberhang Kinder aus den Kommunen die über ein Gymnasium verfügen (Bornheim, Bonn und Rheinbach) am Alfterer Gymnasium abgelehnt werden. Die Schulleitung sprach sich sowohl in der Beschlussvorlage, vgl. Vorlage 11-4-27 (ratsinfomanagement.net) wie auch in der Ausschusssitzung dafür aus möglichst viele Kinder am Gymnasium aufzunehmen und bat die Politik darum die räumlichen Kapazitäten, insbesondere die Fachraumkapazität zu berücksichtigen. Der Erweiterungsbau befindet sich derzeit noch im Architektenwettbewerb. 15 Architekturbüros werden bis Mitte Dezember Entwürfe vorlegen, die Preisgerichtssitzung soll am 17. Januar 2025 stattfinden. Das Bebauungsplanverfahren wird nach Feststehen des Siegerentwurfes gestartet, das Flächennutzungsplanverfahren wird derzeit parallel bearbeitet. Bis der Erweiterungsbau fertiggestellt und bezugsfertig ist werden noch einige Jahre vergehen. Bei der Entscheidung für eine dauerhafte Vierzügigkeit wäre bereits in zwei Jahren ein zusätzlicher Fachraum erforderlich, der in einer Interimslösung (Übergangslösung) dargestellt werden müsste.

Dem Ausschuss wurden drei mögliche Beschlussvarianten zur Entscheidung vorgelegt. Die FDP-Fraktion hat anders als die CDU nicht nur die Grundsteuerzahlenden Eltern, die ihre Kinder am Gymnasium anmelden möchten im Blick, sondern alle in der Gemeinde Alfter lebenden Menschen. Mit Blick auf die herausfordernde Haushhaltssituation und erforderliche zusätzliche Interimslösungen äußerte sich unsere Fraktionsvorsitzende Miriam Clemens:

„Mit Blick auf die Haushaltssituation, zahlreicher Pflichtaufgaben die neben dem Gymnasium finanziert werden müssen und der Tatsache, dass auch bei einer Vierzügigkeit nicht alle Kinder mit einer gymnasialen Empfehlung am Gymnasium Alfter aufgenommen werden können, habe ich bereits im letzten Jahr den Beschlussvorschlag 1 B unterbreitet. Mit diesem Beschlussvorschlag in Kombination mit der Anwendung des § 46 Abs. 6 SchulG kann möglichst vielen Alfterer Kindern ein Platz am Gymnasium ermöglicht werden. Unter Beobachtung der Entwicklung der Anmeldezahlen verschaffen wir uns ein wenig Luft und geraten nicht unter Druck bei den Raumkapazitäten und müssen den Eltern erklären, dass ihre Kinder länger als in diesem Fall notwendig in Interimslösungen unterrichtet werden müssen. Wir haben die Ausführungen der Schulleitung gerade eben gehört. Die FDP-Fraktion wird die Schulleitung nicht ignorieren und sich auch heute für die Variante B sowie für die Anwendung des § 46 Abs. 6 SchulG aussprechen.“

Die Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler Alfter beschlossen dennoch die dauerhafte Vierzügigkeit ab dem Jahr 2025/2026. Der Beschluss zur Anwendung des § 46 Abs. 6 SchulG erfolgte bei einer Gegenstimme der UWG. Eine abschließende Entscheidung wird der Rat im Dezember treffen.

Geschäftsordnungsantrag der FDP-Fraktion Absetzung eines Tagesordnungspunktes

Im Vorfeld der Sitzung hatte unsere Fraktionsvorsitzende Miriam Clemens die Verwaltung darauf hingewiesen, dass sich auf der Tagesordnung eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befindet, die gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse lediglich als kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung oder als große Anfrage für die nächste Ratssitzung mit Beschlussvorlage zulässig ist.

Zur Sitzung erfolgte der Geschäftsordnungsantrag durch Miriam Clemens den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen, Auszüge aus der Begründung:

„…Demokratie befolgt Regeln. Unsere Geschäftsordnung zeigt uns unmissverständlich klare Leitlinien, Rechte, Pflichten und Handlungsspielräume des demokratischen Prozesses und Miteinander auf, die gleichermaßen für die Verwaltung und Politik gelten… Nach Auffassung der FDP-Fraktion ist der Verwaltung ein Irrtum und grober Schnitzer unterlaufen…  

  …Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf die restliche Wahlperiode sowie die Kommunalwahl und politischen Akteure aller Couleur, die möglicherweise in den nächsten Rat gewählt werden, ist Ihnen das was ich gleich sagen werde wahrscheinlich weder bewusst, noch kann dies gewollt sein. Wenn Sie meinen GO Antrag ablehnen, statuieren Sie heute Abend in aller Öffentlichkeit auf Basis eines Irrtums der Verwaltung ein Exempel, wie man die Geschäftsordnung aushebelt. Es wäre sehr bedauerlich, wenn ausschließlich die FDP-Fraktion dies als No-Go empfinden würde. Deshalb möchte ich Sie eindringlichen bitten meinen GO Antrag zu unterstützen. Vielen Dank.“

Der Ausschuss folgte dem Geschäftsordnungsantrag mit Ausnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Redaktioneller Beitrag von Miriam Clemens. Kontakt: miriam.clemens@fdp-alfter.de
Redaktioneller Beitrag Miriam Clemens. Kontakt: miriam.clemens@fdp-alfter.de