Anfrage zum Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster - kalkulatorische Zinssätze bei Abwassergebühren
Mit Urteil vom 17. Mai 2022, Az. 9 A 1019/20 hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) in einem Musterverfahren entschieden, dass die Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren auf Basis einer falschen Grundlage berechnet wurden.
„Wir begrüßen das Urteil des OVG Münster und möchten natürlich gerne wissen, welche konkrete Auswirkungen das Urteil für die Gemeinde Alfter mit Blick auf die Preisanpassungen der Wassertarife zum 01. März 2022 hat“, so das Fraktionsteam Miriam Clemens und Michael Klencz.
Der 9. Senat bemängelte zwei grundlegende Kalkulationsfehler im Fall aus Oer-Erkenschwick. Das OVG kritisierte zum einen, dass die Stadt bei den Gebührenbescheiden die Abschreibungen und Zinsen so berechnet habe, dass diese die tatsächlichen Kosten für die Anlage wie die Abwasserrohre am Ende überschreiten. Nach Auffassung des OVG mit Bezug auf die Gemeindeordnung NRW, dürfen die Gebühren nur erhoben werden, soweit sie zur stetigen Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Die vorherige Kombination aus Abschreibung und Verzinsung widerspreche dem Kalkulationszweck, weil sie einen doppelten Inflationsausgleich beinhalte.
Zum anderen sei der kalkulatorische Zinssatz in den Gebührenbescheiden nicht mehr gerechtfertigt. Hier ging die Stadt vom Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre aus und setzte noch einen Aufschlag drauf. Das OVG hingegen sieht nur einen Zeitraum von zehn Jahren zur Durchschnittsberechnung als begründbar an. So kam der 9. Senat nicht auf einen Zinssatz von 6,52 Prozent, wie ihn die Stadt Oer-Erkenschwick errechnet hatte, sondern nur noch auf einen Satz von 2,42 Prozent.
Die Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes auf Basis der durch das Urteil geänderten Rechtslage ist mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, rückwirkende Änderungen für in der Vergangenheit erfolgte Kalkulationsmängel und damit einhergehende Rückzahlungen begründet das Urteil nicht. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wurde nicht zugelassen.
Vor diesem Hintergrund hat die FDP-Fraktion eine Anfrage zur nächsten Ratssitzung am 23. Juni 2022 gestellt. Die Anfrage steht zum Download zur Verfügung.