Antrag der FDP-Fraktion: Resolution zur Grundsteuer

Bürgermeister Dr. Rolf Schumacher möge sich beim Land NRW für die Nutzung der Länderöffnungsklausel einsetzen, um auch in Nordrhein-Westfalen ein faires, transparentes und bürokratiearmes Grundsteuermodell umzusetzen. Diese Anforderungen lassen sich aus Sicht der FDP-Fraktion am besten in einem flächenbasierten Grundsteuermodell mit Lagefaktoren verwirklichen, wie es viele andere Bundesländer in unterschiedlichen Regierungskonstellationen (u.a. Bayern, Hamburg, Hessen) einführen werden.

Eine ab dem Jahr 2025 rechtssicher erhobene Grundsteuer ist für die Finanzierung und Bereitstellung der kommunalen Infrastruktur von zentraler Bedeutung. Das von der alten Bundesregierung beschlossene sog. „Scholz-Modell“ würde ohne aktive, fortlaufende Hebesatzsenkung der Kommune bei steigenden Immobilienpreisen zu einer immer weiter steigenden Grundsteuerlast für die Bürgerinnen und Bürger führen, was nicht vertretbar ist.

„Die Gemeinde Alfter ist bereits aktuell Spitzenreiter u.a. des Hebesatzes der Grundsteuer. Diese betrifft nicht nur Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, sondern belastet ebenfalls Mieterinnen und Mieter über die Nebenkosten. Eine Hebesatzsenkung ist entsprechend der mittelfristigen Planungen bis zum Jahr 2025, sowie der massiven Investitionsmaßnahmen nicht ersichtlich. Aufgrund der enormen Baukostensteigerungen, sowie steigender Inflation befürchten wir weitere Steuererhöhungen bis zum Jahr 2025, wenn nicht intensive Sparanstrengungen und strikte Haushaltsdisziplin herrschen“, betont das Fraktionsteam Miriam Clemens und Michael Klencz.

Nach der Neuregelung des Bundes wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach dem wertbasierten „Scholz-Modell“ erhoben, sofern die Bundesländer keine abweichenden eignen Grundsteuermodelle umsetzen. Bisher gab es in NRW anders als in anderen Flächenländern leider keine politische Mehrheit für die Nutzung der entsprechenden Länderöffnungsklausel.  Im Rahmen des „Scholz-Modells“ sollen die Verkehrswerte von Immobilien als Bemessungsgrundlage in einer bürokratischen Hauptfeststellung alle sieben Jahre neu bewertet werden. Bei absehbar weiter steigenden Immobilienpreisen wird das „Scholz-Modell“ ohne turnusmäßige aktive Hebesatzsenkung durch die Kommunen aufgrund dieser inneren Wertdynamik zu fortlaufenden, automatischen Steuererhöhungen führen.

„Einen dauerhaften Ausweg aus dieser Steuerspirale bietet nur ein eigenes flächenbasiertes Grundsteuermodell, bei dem sich der Grundsteuerwert hauptsächlich über konstante Grund- und Gebäudeflächen und nicht über fortlaufend steigende Bodenwerte und Mietpreisniveaus bestimmt. Vor diesem Hintergrund sind wir der Auffassung, dass sich Bürgermeister Dr. Rolf Schumacher im Rahmen seiner Handlungsmöglichkeiten zum Wohle der Steuerzahlenden in der Gemeinde Alfter beim Land NRW für die Länderöffnungsklausel einsetzen sollte“, so Miriam Clemens und Michael Klencz abschließend.

Der Antrag steht im pdf Format zum Download zur Verfügung.

 

Antrag der FDP-Fraktion: "Resolution zur Grundsteuer"