FDP-Fraktion zum Buschkauler Feld

Das größte Hemmnis zur Deckung der Wohnbaunachfrage ist die mangelnde Verfügbarkeit von Bauland. Das Defizit ist in den linksrheinischen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises höher als im zentralen Kreisgebiet. Mit dem Beschluss des Rates zur Baulandentwicklung und der Realisierung des Buschkauler Feldes haben wir die Möglichkeit geschaffen 30% geförderten Wohnraum im Geschosswohnungsbau, bezahlbaren Mietwohnraum, die vergünstigte Abgabe von Bauland und somit Wohnraum, sowie Wohneigentum für breite Bevölkerungsschichten zu ermöglichen.

Am 25.02.2021 wurde der Bebauungsplan sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplans für das Buschkauler Feld mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP, SPD und UWG beschlossen. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, sowie die Freien Wähler lehnen das Neubaugebiet u.a. mit dem Argument des Flächenverbrauchs ab.

Insbesondere die ablehnende Begründung von Bündnis 90/Die Grünen steht im Widerspruch zur Forderung der Fraktion nach mehr familiengerechten und sozialen Wohnraum. Kritikpunkte erfolgten hinsichtlich des Geschosswohnungsbaus, einer zu geringen Quote des geförderten Wohnraums, sowie einer zu hohen Anzahl von Einfamilienhäusern.

 Der Geschosswohnungsbau muss zum dörflich geprägten Charakter von Witterschlick passen, andernfalls entsteht ein Riss zur gewachsenen Ortskultur. Mit einer Quote von 30% wird geförderter Wohnraum im Geschosswohnungsbau realisiert. Zudem die vergünstigte Abgabe von Bauland zur Schaffung von Wohneigentum ermöglicht, sodass die ablehnende Haltung seitens Bündnis 90/Die Grünen nicht nachvollziehbar, wohl aber aus rein ideologischen Gründen und fehlender Kompromissbereitschaft zu erklären sei. „Natürlich kommt es bei einem Kompromiss immer darauf an, dass die Vorteile die Nachteile überwiegen. Aber grundsätzlich sind Kompromisse in einer Demokratie unverzichtbar. Bündnis 90/Die Grünen scheinen jedoch lieber an ihrer Ideologie festzuhalten, anstatt in Witterschlick bezahlbaren Wohnraum und Eigentum zu ermöglichen“, so das Fraktionsteam Miriam Clemens und Michael Klencz.

„Die Kritik an den Einfamilienhäusern haben wir aufgrund der Debatten in den letzten Wochen auf Landes- und Bundesebene erwartet. Doch das Einfamilienhaus entspricht dem dörflichen Charakter Witterschlicks und hat seine Berechtigung, da der Bedarf gegeben ist. Eigentum ist nach Rechtsaufassung des Bundesverfassungsgerichts ebenso wie die Freiheit ein elementares Grundrecht; das Bekenntnis zu ihm ist eine Wertentscheidung des Grundgesetzes von besonderer Bedeutung für den sozialen Rechtsstaat. Hierzu zählt auch das Wohneigentum. Der Traum vom Eigenheim ist kein gesellschaftlicher Makel, sondern ein Wohlstandsversprechen der sozialen Marktwirtschaft, Teil einer individuellen und selbstbestimmten Lebensplanung, sowie darüber hinaus ein elementarer Baustein der privaten Altersvorsorge“, so Miriam Clemens Vorsitzende des Ortsverbandes und Fraktionsvorsitzende.

„Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Gebäude einen erheblichen Anteil am Gesamtenergiebedarf haben. Ohne eine nachhaltige Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudezustand sind die Deutschen Klimaschutzziele nicht erreichbar. Alfter muss hier zweifelsfrei einen Beitrag leisten. Die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen nach einer Photovoltaikpflicht für das gesamten Plangebiet kam für die FDP-Fraktion nicht unerwartet. Eine solche Maßnahme steigere jedoch die ohnehin schon teuren Wohnungsbaukosten, welche sich in letzter Konsequenz auch auf die Mietpreise auswirken würden. Wir sehen die Verwaltung dennoch in der Pflicht gemeinsam mit den Energieversorgern, der WFA, der Wohnungsbaugesellschaft und Investoren innovative und nachhaltige Konzepte der Energieversorgung zu erarbeiten“, so Michael Klencz stellv. Fraktionsvorsitzender abschließend.

Die Stellungnahme der FDP-Fraktion steht ebenfalls als pdf zum download zur Verfügung.