Grundsätze der Baulandentwicklung in der Gemeinde Alfter

Der Haupt- und Finanzausschusses, der am 14. Mai mit den Befugnissen des Rates tagte, hat in dieser Sitzung mit Mehrheit die gemeinsam von FDP, CDU und UWG erarbeiteten Grundsätze der Baulandentwicklung in der Gemeinde Alfter verabschiedet.

Hierzu erklärte Albert Wulff, Vorsitzender der FDP-Fraktion: „Wir hatten bei dem gemeinsamen Antrag von CDU, FDP und UWG alle Bürgerinnen und Bürger im Blick. Wir wollten, dass Alfter für die breite Mehrheit der Menschen ein attraktiver Standort bleibt. Deshalb war uns bei den Kriterien für die Vergabe von Bauland wichtig, dass neben Bauinteressenten mit mittleren und unterdurchschnittlichen Einkommen auch Alleinerziehende, Menschen mit Schwerbehinderung, pflegende Angehörige, sowie Gewerbetreibende in Alfter besonders berücksichtigt werden.“

Mit den neuen Grundsätzen der Baulandentwicklung soll neben der Schaffung von Eigenheim und Wohnraum auch die Finanzierung der Planungs- und Entwicklungskosten eines Baugebietes verbessert werden. Damit trägt das Konzept der ursprünglichen Intention vollinhaltlich Rechnung. Bebauungspläne sollen künftig erst in Gang gesetzt werden, wenn die Gemeinde 70% der zur Bebauung vorgesehenen Flächen erworben oder sich durch Optionsverträge gesichert hat. Die an Bedingungen geknüpfte Vergabe von preisgünstigerem Bauland an Bauwillige wird auf 50 % der zur Verfügung stehenden gemeindeeigenen Baugrundstücke festgesetzt. Die andere Hälfte wird nach einem Bieterverfahren vergeben. Ein noch höherer Anteil vergünstigter Vergabe würde die Gemeindefinanzen über Gebühr belasten und Druck in Richtung weiterer Anhebungen der Grundsteuern erzeugen.

„Die Vorwürfe der SPD unser gemeinsamer Antrag mit der CDU und UWG sei eigenwillig, scheint ein hilfloses Wahlkampfmanöver. Eigenwillig ist die diskriminierende Intention der SPD, bei dem alle Interessenten, die durch das Raster der Vergabekriterien gerasselt wären, in Alfter zukünftig keine Neubauvorhaben in neuen Baugebieten mehr hätten realisieren können“, so Miriam Clemens, Vorsitzende der FDP-Alfter.

Besonders kritisch wertete Miriam Clemens das Anliegen der SPD, die Vergabe von Erbbaurechten verpflichtend vorzugeben. „Erbbaurecht lohnt sich lediglich in Zeiten von hohen Zinsen für Baugeld. Man darf nicht vergessen, dass man sich in ein Dauerschuldverhältnis mit einer Vertragslaufzeit von bis zu 99 Jahren begibt. Zudem muss sich der Interessent vor dem Kauf über die Zinsentwicklung bewusst sein. Erbbaupächter sind stark steigenden Erbbauzinsen, die gemäß § 9a Absatz 1 des Erbaurechtsgesetzes, alle drei Jahre angehoben werden dürfen, ausgesetzt. Das Erbbaurecht hat sich von seiner ursprünglich sozialen Bedeutung hinzu einem gewinnorientierten Geschäftsmodell für Grundstückseigentümer entwickelt. Erbaupächter sind damit einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko ausgesetzt, das können wir unmöglich unterstützen“, so Clemens.

Ausgangspunkt des verabschiedeten Konzepts für die Baulandentwicklung war ein Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Freie Wähler und FDP. Dieser Antrag hatte zum Ziel, über Optionsverträge Baugrundstücke zu günstigen Preisen zu erwerben. Die durch die Verabschiedung eines Bebauungsplans sich ergebenden Preissteigerungen sollten gemäß Begründung genutzt werden für die Finanzierung der Planungs- und Entwicklungskosten, die der Gemeinde durch die Realisierung eines Baugebietes entstehen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte dann zum Projekt Baulandentwicklung weitere Anträge eingebracht, die zu Beratungen in die Fraktionen verwiesen worden waren. Als absehbar war, dass die Abstimmungen zwischen den Fraktionen zu keinem für FDP, CDU und UWG tragbaren Ergebnis führen würden, haben diese Fraktionen das jetzt beschlossene Konzept entwickelt und als gemeinsamen Antrag zur Abstimmung gestellt. Damit werden bei der künftigen Baulandentwicklung die Interessen der Gemeinde und breiter Bevölkerungsschichten ausgewogen berücksichtigt.