"Inklusion und Teilhabe durch Barrierefreiheit ermöglichen" Antrag zum Haushalt 2021/2022
Der demografische Wandel stellt Kommunen vor große Herausforderungen. Die Gemeinde Alfter muss den Bedürfnissen einer stetig wachsenden Zahl älterer Menschen gerecht werden und ebenso Menschen mit Behinderungen eine weitgehend barrierefreie und somit problemlose Mobilität ermöglichen.
„Deutschland hat sich international zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Mit Verkündung des Gesetzes über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist die UN-BRK am 26. März 2009 auch in Deutschland in Kraft getreten. Kernelemente der internationalen Vereinbarung sind u.a. die definierten Lebensbereiche wie Barrierefreiheit und persönliche Mobilität. Öffentliche Infrastruktur prägt unser tagtägliches Leben. Gleich ob Gebäude, Verkehrswege oder öffentlicher Raum, immer gestaltet Bautätigkeit unser Umfeld und somit auch unser Handeln und unsere Möglichkeiten. Hierbei ist darauf zu achten von vornherein keine Barrieren zu schaffen. Volle gesellschaftliche Teilhabe erreichen wir erst dann, wenn die Möglichkeiten Aller gleich sind“, sagt Miriam Clemens Vorsitzende des FDP Ortsverband Alfter und Fraktionsvorsitzende.
Nachrüstungen und Anpassungen des ÖPNV und bestehender Infrastruktur im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen sind ein begrüßenswerter und wichtiger Bestandteil. „Wir freuen uns, dass der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen im Gemeindegebiet Fahrt aufgenommen hat und insgesamt 31 Bushaltestellen bis zum 01.01.2022 umgebaut werden. Entscheidend sind aber ebenso Neubaumaßnahmen. Eine barrierefreie Bauausführung ist bei entsprechender Sensibilisierung der Planer, sowie entsprechender Planung nur in den wenigsten Fällen tatsächlich teurer. Wir sehen unseren Antrag als Grundsatzbeschluss, der nicht nur für die Maßnahmen im Haushalt 2021/2022 gelten soll, sondern darüber hinaus“, so das Fraktionsteam Miriam Clemens und Michael Klencz abschließend.
Der Antrag steht als pdf zum Download zur Verfügung. Eine Vorberatung und Beschlussfassung für den Rat erfolgt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nach vorheriger Testung und Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen am 29. April.