Inklusionsplan für die Gemeinde Alfter
Zur Ratssitzung am 07. Dezember hat die FDP-Fraktion einen weiteren Antrag gestellt, die Gemeinde Alfter inklusiv zu entwickeln und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe durch Erstellung eines Inklusionsplans zu ermöglichen.
„Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen ist ein sehr komplexes Themenfeld, dem wir nur durch eine Gesamtbetrachtung aller Lebensbereiche, konkrete Planungen, sowie mittel- und langfristige Umsetzung gerecht werden können. Dieses Ziel scheint nicht allein durch einzelne Anträge der Fraktionen erreichbar zu sein. Vielmehr bedarf es eines konkreten Inklusionsplanes zur kontinuierlichen Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“, so das Fraktionsteam Miriam Clemens und Michael Klencz.
Am 26. März 2009 trat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Statt Behinderung als medizinisches Defizit zu betrachten, basiert die UN-Konvention auf einem weiten Verständnis von Behinderung als Ergebnis des Zusammenspiels individueller Beeinträchtigungen mit gesellschaftlichen Barrieren, die die Wahrnehmung gleicher Rechte behindern. Der Abbau dieser Barrieren steht im Fokus, um allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Mehr als 12 Jahre nach in Kraft treten der UN-BRK hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die gleichberechtigte Partizipation von Menschen mit Behinderungen als menschenrechtliche Querschnittsaufgabe alle Politikfelder auf allen Ebenen betrifft und Inklusion in Aktionsplänen und Maßnahmenkatalogen vieler Kreise und Kommunen allgegenwärtig ist, so auch im Rhein-Sieg-Kreis, betont Miriam Clemens, Ortsverbands- und Fraktionsvorsitzende.
In der Gemeinde Alfter wurden bereits Maßnahmen ergriffen, die zum Ziel der UN-BRK, der Inklusion von Menschen mit Behinderung, führen. Dazu gehört u.a. beispielsweise die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum, Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude, Bus- und Bahnhaltestellen, sowie Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, erläutert Michael Klencz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender.
Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist eine langfristige, partei- und fraktionsübergreifende politische, wie auch gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um den Prozess zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in alle Lebensbereiche der Gemeinde Alfter zu strukturieren und voranzubringen, soll der Inklusionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit gestaltet und durch die Fachausschüsse, sowie den Rat gesteuert werden. Dies verlangt neben der Erstellung des Inklusionsplans die kontinuierliche Fortschreibung, sowie jährliche Berichterstattung der Verwaltung in den politischen Gremien, so das Fraktionsteam abschließend.
Der Antrag steht als pdf zum Download zur Verfügung.