Stärkunng der Bürgerrechte in NRW

Miriam Clemens

Erklärung von Miriam Clemens, Vorsitzende der FDP-Alfter:

Wir Freien Demokraten begrüßen die Stärkung der Bürgerrechte in NRW! Bisher konnten NRW lediglich Institutionen wie Kommunen oder Fraktionen Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Münster einlegen. Künftig soll es allen Bürgerinnen und Bürgern in NRW möglich sein, individuelle Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Stärkung der Bürgerrechte wurde am 12.07.2018 im Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP, SPD und Grünen beschlossen.

Was bisher bereits in 11 von 16 Bundesländer möglich ist, soll künftig auch allen Bürgerinnen und Bürgern in NRW zu teil werden. Mittels einer individuellen Verfassungsbeschwerde können Bürgerinnen und Bürger auch künftig in NRW vom Verfasaungsgericht in Münster klären lassen, ob beispielsweise ein Demonstrationsverbot oder der Gebührenbescheid der Feuerwehr für einen Rettungseinsatz rechtmäßig war.